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| § 1 |
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1.) |
Die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte
gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung
mit unseren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich
Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden
nicht Vertragsbestandteil. |
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2.) |
Die Waren werden
ausschließlich in den in unseren jeweils aktuellen
Katalogen oder Prospekten angegebenen Ausführungen,
Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Soweit
Waren im aktuellen Katalog oder Prospekt nicht genannt
sind, ist die Mindestmenge, die von unserem Lieferanten
vorgeschriebene Abnahmemenge bzw. Verpackungseinheit. |
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3.) |
Technische
Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts
bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und
Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. |
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4.) |
"Kunde"
im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche
oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei der Bestellung von Ware bei uns in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt. |
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| §
2 |
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1.) |
Die
Darstellung unseres Sortiments in unseren jeweils aktuellen
Katalogen oder Prospekten stellt kein bindendes Vertragsangebot
dar. Indem der Kunde eine Bestellung an uns schickt, gibt
er ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns die
freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots
vor. |
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2.) |
Sollten
Angaben zum Sortiment falsch gewesen sein oder sind Mindestbestellmengen
zu beachten, werden wir dem Kunden ein Gegenangebot unterbreiten,
über dessen Annahme er frei entscheiden kann. Nehmen
wir ein Angebot des Kunden nicht an, teilen wir ihm das
mit. |
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3.) |
Der
Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer;
dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass wir
mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft
geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung
nicht zu vertreten haben. § 2 Nr. 4 Satz 2 gilt entsprechend. |
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4.) |
Stellt
sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar
sind, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag
vor. Wir werden den Kunden unverzüglich über
die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom
Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich
erstatten. |
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5.) |
Übersteigt
eine Bestellung handelsübliche Mengen, behalten wir
uns eine entsprechende Beschränkung vor. |
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| §
3 |
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1.) |
Die
angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und richten sich ausschließlich an
die freien Berufe, Industrie, Handwerk und Handel. |
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2.) |
Sofern
in Katalogen oder Prospekten nicht ausdrücklich anders
erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils
abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht
jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration. |
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3.) |
Die
in unseren Katalogen und Prospekten angegebenen Preise
betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe der jeweiligen
Verkaufsunterlage; Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt
bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen
ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen. |
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| §
4 |
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1.) |
Vorbehaltlich
§ 4 Abs. 7 und § 4 Abs. 4 berechnen wir bei
Bestellungen mit einem Gesamtwert unter 75,00 Euro netto
(d.h. ohne Mehrwertsteuer) einen zusätzlichen Mindermengenzuschlag
von 8,50 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer). |
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2.) |
Bei
Bürobedarfsauftragswerten über 75,00 Euro netto
und bei Drucksachenauftragswerten über 250,00 Euro
netto erfolgen unsere Inlandslieferungen porto- und frachtfrei,
soweit nicht ein in diesen Bedingungen angesprochener
Sonderfall vorliegt. |
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3.) |
Soweit
nicht nach diesen oder ergänzenden Bedingungen besondere
Kosten für Versicherung und Verpackung vom Kunden
zu tragen sind, berechnen wir hierfür eine geringe
Pauschale von 3,00 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer
in der jeweiligen gesetzlichen Höhe) pro Auftrag. |
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4.) |
Bei
Lieferungen laufender Ergänzungsbezüge, Updates,
Fachzeitschriften und Einbanddecken zu Fachzeitschriften
berechnen wir die anfallenden Portokosten. Im Übrigen
erfolgen Lieferungen von Fachbüchern, CD-ROM, Entscheidungs-Sammlungen
und Loseblattwerken innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
portofrei. |
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5.) |
Teillieferungen
bleiben vorbehalten. Durch Teillieferungen entstehende
höhere Kosten tragen wir. |
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6.) |
Transporte
durch Bahn oder Spedition erfolgen nur im Auftrag, auf
Kosten und auf Gefahr des Kunden. |
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7.) |
Lieferungen
ins Ausland erfolgen stets auf Kosten und auf Gefahr des
Kunden. |
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8.) |
Die
Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung
der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung
der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte
Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für
die Gefahr der verzögerten Lieferung. |
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9.) |
Mehr-
oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage
können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die
gelieferte Menge. Bei Lieferung aus Papiersonderanfertigung
unter 1.0000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20
% unter 2.000 kg auf 15 %. |
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| §
5 |
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1.) |
Der
Kunde hat das Recht, die Ware innerhalb von 2 Wochen nach
Erhalt (maßgeblich ist das Datum des Eingangsnachweises
des Versenderunternehmens; z.B. Poststempel) zurückzugeben,
sofern er die Ware auf seine Kosten und Gefahr unbeschädigt
und vollständig in ihrer Originalverpackung zurücksendet.
Für die Rechtzeitigkeit der Ausübung des eingeräumten
Rückgaberechts ist der Eingang der Ware bei uns maßgeblich.
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2.) |
Das
Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei Computern, bei
Software mit gebrochenem Siegel, bei allen Büromöbeln,
die in unterschiedlichen Farbvarianten erhältlich
sind und in der Regel nach Bestelleingang gefertigt werden,
bei solchen Waren die nicht im Katalog oder in Prospekten
vorgestellt sind und/oder speziell auf Kundenwunsch angefertigt
worden sind sowie jegliche Sonderanfertigungen und bei
Verbrauchsmaterialien, die sich nicht mehr in ungeöffneter
Originalverpackung befinden. |
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3.) |
Die
Kosten der Rücksendung von Waren trägt der Kunde,
es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der
bestellten oder weist einen erheblichen Mangel auf. Den
Nachweis der Rücksendung hat der Kunde zu erbringen. |
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4.) |
Der
Kunde hat uns den Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung zu leisten.
Wir sind berechtigt, diese Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag
abzuziehen. Bei Untergang der Ware oder anderweitiger
Unmöglichkeit der Rücksendung, die vom Kunden
zu vertreten ist,hat der Kunde uns die entsprechende Wertminderung
zu ersetzen. |
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| §
6 |
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1.) |
Wir
leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. |
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2.) |
Schlägt
die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der
Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. |
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3.) |
Die
Waren sind unverzüglich, d.h. spätestens am
folgenden Werktag nach Empfang der Ware auf ihre Mängelfreiheit
und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei
entdeckte Mängel uns anzuzeigen. Versäumt der
Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige,
gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der
Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast
hierfür trifft den Kunden. |
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4.) |
Später
entdeckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich
anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick
auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige
hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten
Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die
§§ 377 f. HGB entsprechend. |
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5.) |
Gewährleistungs-
und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr
ab Ablieferung der Ware. |
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6.) |
Bei
farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren
können geringfügige Abweichungen vom Original
nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den
Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendrucken. |
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7.) |
Zulieferungen
(auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch
einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner
Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. |
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| §
7 |
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1.) |
1.
Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haften wir
nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht
fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei
leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten
beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach
auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht
fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug
oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig
verursachte Schutzpflichtverletzungen haften wir nicht. |
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2.) |
Die
vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen
gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger
Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz,
bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden
oder Verlust des Lebens. |
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3.) |
Eine
Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten
Produkt oder dritten Komponenten, die im Rahmen der Hard-
und Softwarelieferung auf Nichtbeachtung der Anleitung
bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen
des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen. |
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| §
8 |
-
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1.) |
Erkennt
der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der
Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer
die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen.
Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der
Ware festgestellt werden, müssen uns unverzüglich
nach Erhalt schriftlich gemeldet werden. |
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| §
9 |
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1.) |
Wir
liefern - vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden
Satz - nach Wunsch des Kunden gegen Rechnung oder gegen
Nachnahme. Es bleibt uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung
gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse
vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende
Information an den Kunden. |
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2.) |
Unsere
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung
mit 2% Skonto und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne Abzug fällig und zahlbar. |
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3.) |
Gerät
der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir zur Berechnung von
Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. Wir behalten
uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt,
nachzuweisen, dass uns durch den Verzug kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall dürfen
wir den gesetzlichen Zinssatz verlangen. |
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4.) |
Der
Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen,
die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend
machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. |
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| §
10 |
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1.) |
Es
gelten ergänzend unsere Geschäftsbedingungen
für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen. |
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2.) |
Gegenstände,
die uns außerhalb der Gewährleistung zur Reparatur
übergeben oder zugesandt werden, müssen in der
Originalverpackung oder sonst ordnungsgemäß
und transportsicher verpackt sein. |
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3.) |
Vor
jeder Reparatur erfolgt ein Kostenvoranschlag. Bei Nichtausführung
der Reparatur werden die Kosten für die Erstellung
des Kostenvoranschlags in Rechnung gestellt. |
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| §
11 |
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1.) |
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Auftragnehmers. |
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2.) |
Die
nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen
Verkehr:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen
des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung
hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt
die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des
Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner
der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt
der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten
dessen Forderung insgesammt um mehr als 20%, so ist der
Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines
durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten
Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl
des Auftragnehmers verpflichtet. |
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3.) |
Bei
Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen
Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller
gemäß § 950 BGB anzusehen und behält
in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen.
Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist
der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe
des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt.
Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. |
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| §
12 |
-
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1.) |
Es
gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das UN-Übereinkommen über Verträge über
den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. |
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2.) |
Ist
der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag Offenbach. Dasselbe
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland hat. |
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3.) |
Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen uns und dem
Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte
sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. |
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4.) |
Es
wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt
als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen
datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden. |
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Advoplus
& Lammert GmbH, Stand 01.09.07 |