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Allgemeine Geschäftsbedingungen


  § 1 - Allgemeines
  § 2 - Vertragsschluß
  § 3 - Preise
  § 4 - Lieferung und Kosten
  § 5 - Rückgaberecht
  § 6 - Gewährleistung
  § 7 - Haftung
  § 8 - Transportschäden
  § 9 - Zahlung
  § 10 - Reparaturservice
  § 11 - Eigentumsvorbehalt
  § 12 - Schlussbestimmungen


     
§ 1
-
Allgemeines

  1.) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Allgemeine ­Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
     
  2.) Die Waren werden ausschließlich in den in unseren jeweils aktuellen Katalogen oder Prospekten angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Soweit Waren im aktuellen Katalog oder Prospekt nicht genannt sind, ist die Mindestmenge, die von unserem Lieferanten vorgeschriebene Abnahmemenge bzw. Verpackungseinheit.
     
  3.) Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
     
  4.) "Kunde" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
     
     
§ 2
-
Vertragsschluß

  1.) Die Darstellung unseres Sortiments in unseren jeweils aktuellen Katalogen oder Prospekten stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an uns schickt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.
     
  2.) Sollten Angaben zum Sortiment falsch gewesen sein oder sind Mindestbestellmengen zu beachten, werden wir dem Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme er frei entscheiden kann. Nehmen wir ein Angebot des Kunden nicht an, teilen wir ihm das mit.
     
  3.) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass wir mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine ­etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. § 2 Nr. 4 Satz 2 gilt entsprechend.
     
  4.) Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
     
  5.) Übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen, behalten wir uns eine entsprechende Beschränkung vor.
     
     
§ 3
-
Preise

  1.) Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und richten sich ausschließlich an die freien Berufe, Industrie, Handwerk und Handel.
     
  2.) Sofern in Katalogen oder Prospekten nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration.
     
  3.) Die in unseren Katalogen und Prospekten angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe der jeweiligen Verkaufsunterlage; Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.
     
     
§ 4
-
Lieferung und Kosten

  1.) Vorbehaltlich § 4 Abs. 7 und § 4 Abs. 4 berechnen wir bei Bestellungen mit einem Gesamtwert unter 75,00 Euro netto (d.h. ohne Mehrwertsteuer) einen zusätzlichen Mindermengenzuschlag von 8,50 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer).
     
  2.) Bei Bürobedarfsauftragswerten über 75,00 Euro netto und bei Drucksachenauftragswerten über 250,00 Euro netto erfolgen unsere Inlandslieferungen porto- und frachtfrei, soweit nicht ein in diesen Bedingungen angesprochener Sonderfall vorliegt.
     
  3.) Soweit nicht nach diesen oder ergänzenden Bedingungen besondere Kosten für Versicherung und Verpackung vom Kunden zu tragen sind, berechnen wir hierfür eine geringe Pauschale von 3,00 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen ­gesetzlichen Höhe) pro Auftrag.
     
  4.) Bei Lieferungen laufender Ergänzungsbezüge, Updates, Fachzeitschriften und Einbanddecken zu Fachzeitschriften berechnen wir die anfallenden Portokosten. Im Übrigen erfolgen Lieferungen von Fachbüchern, CD-ROM, Entscheidungs-Sammlungen und Loseblattwerken innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.
     
  5.) Teillieferungen bleiben vorbehalten. Durch Teillieferungen entstehende höhere Kosten tragen wir.
     
  6.) Transporte durch Bahn oder Spedition erfolgen nur im Auftrag, auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
     
  7.) Lieferungen ins Ausland erfolgen stets auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
     
  8.) Die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.
     
  9.) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferung aus Papiersonderanfertigung unter 1.0000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 % unter 2.000 kg auf 15 %.
     
     
§ 5
-
Rückgaberecht

  1.) Der Kunde hat das Recht, die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt (maßgeblich ist das Datum des Eingangsnachweises des Versenderunternehmens; z.B. Poststempel) zurückzugeben, sofern er die Ware auf seine Kosten und Gefahr unbeschädigt und vollständig in ihrer Originalverpackung zurücksendet. Für die Rechtzeitigkeit der Ausübung des eingeräumten Rückgaberechts ist der Eingang der Ware bei uns maßgeblich.
     
  2.) Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei Computern, bei Software mit gebrochenem Siegel, bei allen Büromöbeln, die in unterschiedlichen Farbvarianten erhältlich sind und in der Regel nach Bestelleingang gefertigt werden, bei solchen Waren die nicht im Katalog oder in Prospekten vorgestellt sind und/oder speziell auf Kundenwunsch angefertigt worden sind sowie jegliche Sonderanfertigungen und bei Verbrauchsmaterialien, die sich nicht mehr in ungeöffneter Originalverpackung befinden.
     
  3.) Die Kosten der Rücksendung von Waren trägt der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten oder weist einen erheblichen Mangel auf. Den Nachweis der Rücksendung hat der Kunde zu erbringen.
     
  4.) Der Kunde hat uns den Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung zu leisten. Wir sind berechtigt, diese Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Bei Untergang der Ware oder ­anderweitiger Unmöglichkeit der Rücksendung, die vom Kunden zu vertreten ist,hat der Kunde uns die entsprechende Wertminderung zu ersetzen.
     
     
§ 6
-
Gewährleistung

  1.) Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
     
  2.) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
     
  3.) Die Waren sind unverzüglich, d.h. spätestens am folgenden Werktag nach Empfang der Ware auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel uns anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
     
  4.) Später entdeckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.
     
  5.) Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
     
  6.) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendrucken.
     
  7.) Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
     
     
§ 7
-
Haftung

  1.) 1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haften wir nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haften wir nicht.
     
  2.) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
     
  3.) Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die im Rahmen der Hard- und Softwarelieferung auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen.
     
     
§ 8
-
Transportschäden

  1.) Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns unverzüglich nach Erhalt schriftlich gemeldet werden.
     
     
§ 9
-
Zahlung

  1.) Wir liefern - vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz - nach Wunsch des Kunden gegen Rechnung oder gegen Nachnahme. Es bleibt uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.
     
  2.) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung mit 2% Skonto und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zahlbar.
     
  3.) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu ­machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall dürfen wir den gesetzlichen Zinssatz verlangen.
     
  4.) Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
     
     
§ 10
-
Reparaturservice

  1.) Es gelten ergänzend unsere Geschäftsbedingungen für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen.
     
  2.) Gegenstände, die uns außerhalb der Gewährleistung zur Reparatur übergeben oder zugesandt werden, müssen in der Originalverpackung oder sonst ordnungsgemäß und transportsicher verpackt sein.
     
  3.) Vor jeder Reparatur erfolgt ein Kostenvoranschlag. Bei Nichtausführung der Reparatur werden die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung gestellt.
     
     
§ 11
-
Eigentumsvorbehalt

  1.) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
     
  2.) Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesammt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
     
  3.) Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
     
     
§ 12
-
Schlussbestimmungen

  1.) Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
     
  2.) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Offenbach. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
     
  3.) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen uns und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
     
  4.) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.
     
    Advoplus & Lammert GmbH, Stand 01.09.07


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